Leistungen und Honorar

 
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Ich behandle und berate Erwachsene und Jugendliche.

Die Kosten sind von Ihrem persönlichen Thema sowie der Dauer und Anzahl der Sitzungen abhängig. In der Regel lässt sich dies nach dem Erstgespräch einschätzen.

Bei der Therapieplanung folge ich dem Grundsatz „soviel wie nötig – so wenig wie möglich“.

Sitzung und Honorar

Die Dauer einer Sitzung beträgt im Regelfall zwischen 60 und 90 Minuten. Die jeweiligen Honorare für eine Sitzung berechnen sich nach der tatsächlichen Sitzungsdauer. Ich orientiere mich dabei an den Analogziffern der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie). Genauere Hinweise erhalten Sie auf Anfrage oder bei einem Telefonat.

Kostenübernahme

Für Beratungen, d.h. Hilfestellung für Probleme ohne Krankheitswert, übernehmen Krankenversicherungen generell keine Kosten.

Die Kostenübernahme für Behandlungen psychischer Probleme ist sehr unterschiedlich:

Für gesetzlich Krankenversicherte empfiehlt sich der Abschluss einer Krankheitskosten-Zusatzversicherung mit Einschluss der Kostenübernahme von heilpraktischen Psychotherapieleistungen, da Heilpraktiker für Psychotherapie nicht zu den Vertragspartnern gesetzlicher Krankenkassen gehören.

Private Krankenversicherungen und Krankheitskosten-Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten oft ganz oder teilweise, je nach vereinbartem Tarif.

Zu den Versicherungsgesellschaften, die Krankheitskosten-Zusatzversicherungen mit Kostenübernahme von Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie anbieten, gehören unter anderen:

• Barmenia Krankenversicherung
• Continentale Krankenversicherung
• Gothaer Versicherung

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, tragen Sie die Kosten für die Behandlung selbst.

Selbstzahler

Selbstzahler haben eine ganze Reihe von Vorteilen:

• Geringe Wartezeiten wie bei Privatpatienten, bis Sie einen ersten Termin für ein Vorgespräch und dann einen Therapieplatz bekommen
• Termine versuche ich flexibel nach Ihren Möglichkeiten zu vereinbaren, was bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten in der Regel nicht so leicht möglich ist.
• Ihre Krankenkasse erfährt nicht, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Dies kann bei Beitragsrückerstattungen, einem Wechsel der Krankenkasse oder einer Tarifänderung von Vorteil sein.
• Nicht die Krankenkasse bestimmt, mit welchem Verfahren Sie behandelt werden, sondern die Notwendigkeit gemäß Ihrem Anliegen und unsere diesbezügliche Vereinbarung.
• Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden.